Hier finden Sie Sachverständige, die Ihnen bei NoVA Fällen helfen können. Diese Sachverständigen können bei Bedarf eine Bewertung erstellen und die Berechnungsgrundlage für die NoVA berechnen.
NoVA Berechnungen bei Gebrauchtwagen sind erforderlich, wenn ein Auto umgewandelt wird (z.B. von einem Taxi, Diplomatenfahrzeug, Fahrschulauto zu einem PKW, Lieferwagen zu Campingfahrzeug) oder ein Fahrzeug importiert oder exportiert wird.
Hat eine Privatperson das Fahrzeug im Ausland bei einem Händler gekauft, gilt die Rechnung als Wertnachweis und Grundlage für die NoVA Berechnung. Aus dem Nettobetrag wird die NoVA errechnet und aufgeschlagen.
Gibt es keine Rechnung (z.B. Verkäufer ist eine Privatperson, Übersiedlungsgut, Umwandlung), dann muß der österreichische Fahrzeugwert ermittelt werden und daraus wird die NoVA heraus gerechnet.
Die hier gelisteten Sachverständigen können Bewertungen (auch für ältere Fahrzeuge) machen, sowie NoVA Fälle beurteilen und berechnen.
Das Honorar ist direkt mit dem Sachverständigen zu vereinbaren und zu verrechnen.
Dorf 63
3074 Michelbach
Tel: 0664/1320242
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Untere Donaulände 66
4020 Linz
Tel: 0664/1320188
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Grabenstraße 212
8010 Graz
Tel: 0664 1946516
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Gartengasse 6a
7093 Jois
Tel: 02160 27091
Fax: 01/9660149
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Blumengasse 35/7
7063 Oggau
Tel: 0676/6125782
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Spargelfeldstraße 125 Haus 24
1220 Wien
Tel: 06803026586
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Adalbert-Stifter-Str. 5
5280 Braunau am Inn
Tel: 06604507923
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Schulzeile 6/3/12
7121 Weiden am See
Tel: 06604355313
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Loibegg 18
9141 Eberndorf
Tel: 0664 512 19 73
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St. Leonhard 26
9556 Liebenfels
Tel: 06643115907
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